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Zuordnung Härtegrade
Zuordnung der Härtegrade des Ebersdorfer Trinkwassers
Gemäß § 8 des Waschmittelgesetzes vom 20. August 1975 sind die Eigenschaften (Härtegrade) des Trinkwassers bekannt zu geben.
Mit der Umstellung auf Wasserlieferungen aus Rödental gilt für
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neu: Kunden in den Ortsteilen Großgarnstadt, Kleingarnstadt, Oberfüllbach und in Bereichen des Ortsteils Friesendorf (nur Pferchleite HausNr. 19, 22, 24, 25, 26, 28, 33, 35) und im Bereich Ebersdorf Baugebiet Frohnberg (nur Bergstr. HausNr. 1- 46 ohne HausNr. 45 und Amselweg HausNr. 1, 2, 4, 6) werden mit Trinkwasser von 5 bis 8 ° dH (Grad deutscher Härte) beliefert. Dies entspricht dem Härtebereich 1. Der pH-Wert des Wassers beträgt ca. 8,30 (bei 10°C).
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wie bisher: Kunden in den Ortsteilen Ebersdorf (außer der oben genannten Bereiche) und Frohnlach erhalten Trinkwasser mit einem Härtegrad von 5 bis 8 ° dH. Dies entspricht dem Härtebereich 1. Der pH-Wert des Wassers beträgt ca. 8,26 (bei 10°C).