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Historie
Aus der Geschichte der Standesämter
Von Harald Kutscher
Leiter des Standesamtes der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg
In früherer Zeit wurden die so genannten Personenstandsfalle (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle) nur in den von den Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet (in Ebersdorf seit dem Jahr 1614). Diese Kirchenregister wurden im Laufe der Zeit trotz ihres rein kirchlichen Charakters weithin auch allgemein öffentlichen und staatlichen Zwecken dienstbar gemacht. Die Folge war, dass der Staat auf die Führung dieser Register Einfluss nahm und der staatlichen Aufsicht durch die unteren Verwaltungsbehörden unterstellte.
Erst mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 wurden zum I. Januar 1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern (Geburts-, Heirats- und Sterberegister) errichtet. Seit diesem Zeitpunkt kann die Ehe bürgerlich-rechtlich auch nur vor dem Standesbeamten eingegangen werden.
Das Bild des Standesbeamten selbst hat sich in diesen über 100 Jahren entscheidend gewandelt. Waren früher in erster Linie der „Schultheiß“ (Bürgermeister) oder der Dorfschullehrer als Standesbeamte ehrenamtlich tätig, so wird diese Aufgabe heute in der Regel von Verwaltungsbeamten wahrgenommen.
Die den Standesbeamten obliegenden Aufgaben sind Angelegenheiten des Staates, die den Gemeinden zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind. Auch das Aufgabenfeld des Standesbeamten wurde im Laufe der Zeit immer umfangreicher. Neben der Beurkundung des Personenstandes und der Vorbereitung (Aufgebot) und Durchführung der Eheschließung gehört die Ausstellung von Personenstandsurkunden zu den häufigsten Tätigkeiten im Standesamt, wo der Standesbeamte als Urkundsbeamter innerhalb seines Geschäftsbereiches öffentliche Urkunden errichtet.
Weitere Aufgaben sind u.a. die Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft, die Beurkundung und Entgegennahme eidesstattlicher Versicherungen, die Beglaubigung und Entgegennahme von namensrechtlichen Erklärungen, die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, die Führung der Testamentskartei, die Entgegennahme von Erklärungen zum Kirchenaustritt, die Mitteilungen an andere Standesämter und die Mitwirkung bei der Bevölkerungsstatistik.
Im Standesamt kommt es hie und da im täglichen Geschäftsablauf durchaus zu Vorkommnissen, die trotz des ernsten Hintergrundes zum Schmunzeln verleiten.
Nur zwei kleine Episoden aus unserem Standesamt sollen dies verdeutlichen: So ist zwar die bekannte Begebenheit, wonach der Bräutigam oder die Braut bei der Eheschließung mit ,,Nein“ antworten, hier im Standesamt noch nicht vorgekommen, doch ist es mir selbst passiert, dass nach einer Eheschließung die Braut bereits am nächsten Tag wieder beim Standesamt erschien, um „die ganze Sache rückgängig zu machen“: wie sie sich ausdrückte.
Anscheinend hatten meine Worte anlässlich der Trauungszeremonie wenig Wirkung auf die Brautleute gezeigt.
Tatsächlich wurde die Ehe auch bereits nach kurzer Zeit geschieden.
In einem anderen Fall hatten zwei schon ältere Brautleute bei der Aufgebotsverhandlung angegeben, dass sie in der Ehe den Namen des Mannes als Ehenamen führen möchten. Seit 1. Juli 1976 können bekanntlich die Eheleute bestimmen, ob der Geburtsname des Mannes oder der Frau Ehename werden soll.
Bei der Eheschließung, als ich die Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens von den Ehegatten unterschreiben lassen wollte, waren dem Mann wohl Zweifel gekommen, ob sein Name auch schön genug ist. Jedenfalls fragte er plötzlich allen Ernstes, ob er nicht den Namen „Mai" in der Ehe fuhren könne, da dieser so schön klingt.
Leider konnte ich ihm seinen Wunsch nicht erfüllen, denn ein außenstehender Name kann selbstverständlich nicht gewählt werden.
Nachfolgend eine Aufstellung der Standesbeamten, die in den Standesämtern Ebersdorf b.Coburg, Frohnlach und Großgarnstadt tätig waren bzw. noch sind. Das Standesamt Frohnlach wurde am 1. Januar 1977, das Standesamt Großgarnstadt am 1. April 1971 in das Standesamt Ebersdorf b.Coburg eingegliedert. Der Standesamtsbezirk Großgamstadt umfasste auch die ehemaligen Gemein- den Kleingarnstadt, Oberfüllbach und Friesendorf, wobei Friesendorf bereits am 1. Januar 1965 zum Standesamtsbezirk Ebersdorf b.Coburg kam.
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Ebersdorf b. Coburg |
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1876 - 1885 |
Lorenz Knorr |
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1885 - 1898 |
Wilhelm Böttger |
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1898 - 1922 |
Paul Leutheußer |
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1922 - 1937 |
Albert Klug |
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1937 - 1943 |
Karl Thiere |
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1943 - 1945 |
Moritz Schneider (in Vertretung) |
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1945 - 1952 |
Richard Friedrich |
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12.05.1952 - 27.02.1968 |
Karl Thiere |
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12.05.1952 - 31.03.1970 |
Robert Baumann (in Vertretung) |
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01.08.1968 - 31.12.1977 |
Kurt Stenzel (in Vertretung) |
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01.04.1970 - 30.04.1979 |
Otto Schneider |
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23.01.1975 - 31.05.2009 |
Dieter Lindner |
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01.05.1978 - noch |
Harald Kutscher |
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01.06.1986 - 31.05.2009 |
Michael Götz |
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01.04.2000 - noch |
Andrea Resch |
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01.06.2009 - noch |
Carmen Niedziela |
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01.06.2009 - noch |
Melanie Bischoff |
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01.02.2011 - noch |
Jürgen Bauernfeind |
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Frohnlach |
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1876 - 1904 |
Johann Georg Eichhorn |
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1904 - 1906 |
Nicol Florenz Stegner (in Vertretung) |
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1904 - 1906 |
Edwin Beiersdorfer |
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1906 - 1915 |
Andreas Kirchner |
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1915 - 30.09.1943 |
Carl Marr |
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31.07.1938 - 31.03.1946 |
Max Knorr (in Vertretung) |
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01.10.1943 - 31.12.1976 |
Arno Rüger |
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01.04.1946 - 30.04.1952 |
Rudi Gehrlicher (in Vertretung) |
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01.05.1952 - 31.08.1969 |
Richard Knorr (in Vertretung) |
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01.09.1969 - 31.12.1976 |
Willy Ehrlicher (in Vertretung) |
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Großgarnstadt |
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1876 - 1900 |
Ernst Otto |
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1900 - 1933 |
August Brückner |
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1933 - 1945 |
August Pötsch |
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1945 - 1964 |
Alfred Steiner |
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13.07.1964 - 31.03.1971 |
Willy Gramatzki |
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22.10.1960 - 31.03.1971 |
Herold Carl (in Vertretung) |