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Wer ist zuständig?
Einen Kircheneintritt können Sie nicht beim Standesamt erklären. Bitte wenden Sie sich, wenn Sie den Wunsch haben, in die Kirche (wieder) einzutreten, vertrauensvoll an die Pfarrer der hier vertretenen Kirchengemeinden. Die Rufnummern der Pfarrämter lauten:
Dort wird Ihnen das Verfahren eines Kircheneintritts erklärt.