Vertrieb

Allgemeine Preise - Grundversorgung


Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von §3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung.


Die Preise für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung:
Preisblatt ab 01.04.2012 ist hier angegeben.

„Haushaltkunden“ im Sinne von §3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.




UNSERE PRODUKTANGEBOTE


GWE-Boni: Dieser Vertrag sichert Ihnen bei einer Laufzeit bis 31.12.2011 einen Sonderbonus von 0,51 ct/kWh (netto) oder 0,59 ct/kWh (inkl. USt.) auf die aktuellen Tarifpreise der Grund- und Ersatzversorgung.
Preisblatt ab 01.04.2011
Preisblatt ab 01.04.2012
Tarif für elektrische Raumheizungsanlagen: Für den Betrieb von Elektro-Wärmespeicher-Raumheizungsanlagen kommen auf Antrag günstigere Tarife zur Anwendung.
Preisblatt ab 01.04.2011
Preisblatt ab 01.04.2012



Stromgrundversorgungsverordnung

Mit Wirkung vom 08.11.2006 wurde die

„Verordnung über Allgenmeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)"

in Kraft gesetzt.

Ergänzende Bedingungen GVV




Service

Wechsel zu den Gemeindewerken
Einzugsermächtigung

(C) Gemeinde Ebersdorf b. Coburg

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