Kircheneintritt


Wer ist zuständig?


Einen Kircheneintritt können Sie nicht beim Standesamt erklären. Bitte wenden Sie sich, wenn Sie den Wunsch haben, in die Kirche (wieder) einzutreten, vertrauensvoll an die Pfarrer der hier vertretenen Kirchengemeinden. Die Rufnummern der Pfarrämter lauten:


Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Laurentius Ebersdorf, Tel. 09562/1372
Röm.-Kath. Kirchengemeinde St. Otto Ebersdorf, Tel. 09562/1268
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großgarnstadt, Tel. 09562/921055

Dort wird Ihnen das Verfahren eines Kircheneintritts erklärt.


(C) Gemeinde Ebersdorf b. Coburg

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