Ansprechpartner:
Frau Dagmar Unziker, Tel. 09562/385-250, Fax. 09562/385-1250, eMail
Erklärungen zur Baunutzung:
Gewerbegebiete gem. § 8 BauNVO
zulässig sind:
Gewerbegebiete aller Art, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
Anlagen für sportliche Zwecke
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbegebiet zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
Vergnügungsstätten
Industriegebiete gem. § 9 BauNVO
zulässig sind:
Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
Tankstellen
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
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