Ansprechpartner:
Frau Dagmar Unziker, Tel. 09562/385-250, Fax. 09562/385-1250, eMail
Erklärungen zur Baunutzung:
Gewerbegebiete gem. § 8 BauNVO
zulässig sind:
Gewerbegebiete aller Art, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
Anlagen für sportliche Zwecke
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbegebiet zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
Vergnügungsstätten
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