Aufhebung Lebenspartnerschaft im Inland/Ausland

Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Aufhebung im Inland

Die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft kann in Deutschland nur durch das Amtsgericht ausgesprochen werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Standesamt Ihnen bei diesbezüglichen Fragen keine Auskünfte geben kann. Bitte wenden Sie sich an das für Ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz zuständige Amtsgericht. War dieser Wohnsitz in Ebersdorf b.Coburg, ist das Amtsgericht Coburg für Sie zuständig.


Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg
Telefon: 09561/878-0
www.justiz-coburg.de


Aufhebung im Ausland

Zur Anerkennung einer ausländischen Aufhebungsentscheidung ist kein formalisiertes Verfahren vorgesehen.
Wenn Sie Ihre Lebenspartnersschaft in Nürnberg begründet haben, legen Sie bitte die Unterlagen über die ausländische Aufhebung zur Fortführung des Lebenspartnerschaftsbuches bei uns vor.