Begründung einer Lebenspartnerschaft - Allgemeines



Begründung einer Lebenspartnerschaft



Eine Lebenspartnerschaft ist eine Partnerschaft auf Lebenszeit zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts. Ab 01.08.2009 können die Erklärungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft wahlweise entweder gegenüber dem Standesbeamten oder dem Notar mit Amtssitz in Bayern abgegeben werden (Art. 1 Abs. 1 S. 1 AGlPartG).

Hier erfahren Sie alles zum Thema Begründung einer Lebenspartnerschaft im Inland und Ausland.

Falls Sie im Ausland Ihre Lebenspartnerschaft begründen möchten, stehen uns nur begrenzte Informationen zur Verfügung, die wir aber gerne an Sie weiter geben.

Erkundigen Sie sich bitte auf jeden Fall bei uns bezüglich der nötigen Überbeglaubigungen für Ihre ausländische Lebenspartnerschaftsurkunde und über die Möglichkeiten der Namensführung in der Lebenspartnerschaft.





Wichtig

Im Rahmen der Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft kann keine Rechtsberatung über Erb- oder Steuerrecht etc. durch das Standesamt stattfinden! Bitte wenden Sie sich hier an die dafür zuständigen Stellen.