Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland
Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland
Es steht Ihnen frei, in allen Ländern der Welt Ihre Lebenspartnerschaft zu begründen, wenn es dort rechtlich zulässig ist.
Welche Unterlagen Sie im entsprechenden Land für die Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft benötigen, erfragen Sie bitte vor Ort oder bei der zuständigen Auslandsvertretung in Deutschland.
Sollte von Ihnen eine Familienstandsbescheinigung verlangt werden, erhalten Sie diese bei Ihrer zuständigen Meldebehörde.












