Namensänderung nach Aufhebung Lebenspartnerschaft

Namensänderung nach Aufhebung

Wenn Sie nach Auflösung Ihrer Lebenspartnerschaft Ihren Geburtsnamen oder einen vorher geführten Familiennamen wieder annehmen möchten, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor.

Folgende Dokumente sollten Sie bitte mitbringen:

-Personalausweis oder Reisepass


-Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde ggf. mit Übersetzung eines in Deutschland beeidigten Übersetzers, falls Sie die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet haben.


-Aufhebungsentscheidung mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Partners.


-Falls Sie bereits eine Erklärungen zur Namensführung in der Lebenspartnerschaft abgegeben und darüber eine entsprechende Bescheinigung erhalten haben, bitten wir Sie uns auch diese Bescheinigung mit vorzulegen.

Die Gebühr für die öffentliche Beglaubigung bzw. Beurkundung der vorgenannten Namenserklärungen beträgt derzeit 25 EUR. Hinzu kommt die Gebühr für eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister oder für eine Bescheinigung über die Namensänderung in Höhe von derzeit 10 EUR.

Ihre Erklärung muss in das Lebenspartnerschaftsregister beim Standesbeamten des Begründungsortes eingetragen werden, damit sie wirksam werden kann. Von dort erhalten Sie dann einen urkundlichen Nachweis über Ihre neue Namensführung. Falls Sie im Ausland die Lebenspartnerschaft begründet hatten, bescheinigt Ihnen das Wohnsitzstandesamt die Wirksamkeit Ihrer Namenserklärung.