Meldung vom 09.04.2021 Der Inzidenzwert im Landkreis Coburg liegt wieder über 100. Somit gilt u.a. wieder die Ausgangssperre von 22-5 Uhr, der Einzelhandel (ausgenommen Lebensmittel) kann nur mit negativem Schnelltest (nicht Selbsttest) und Termin wahrgenommen werden.
Nach der jüngsten, der zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. ByIfSMV) und der Amtlichen Bekanntmachung des Landkreises Coburg vom 19.03.2021 gelten im Landkreis Coburg aktuell die Bestimmungen gemäß der Inzidenzphase über 100 (bitte bei mobiler Ansicht entsprechend nach unten scrollen):
Hinweis: Am 09.04., 10.04. und 11.04.2021 hat der Landkreis drei Tage in Folge wieder die Inzidenz 100 überschritten. Deshalb gelten ab 12.04.2021 die Bestimmungen der Inzidenzphase über 100!
Hinweis zum Schulunterricht ab 12.04.2020:
Die Inzidenzwerte von Stadt und Landkreis Coburg liegen aktuell über 100. Für den Unterricht und für die sonstigen Schulveranstaltungen gilt daher:
Für die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen bzw. der Grundschulstufen der Förderzentren, für die Abschlussklasse der weiterführenden und beruflichen Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 11 und die Abschlussklassen der Gymnasien und Fachoberschulen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ansonsten findet Wechselunterricht statt. Für alle übrigen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Lesen Sie hierzu auch die Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Coburg vom 09.04.2021.
Inzidenzphase über 200
Ausgangssperre:
von 22.00 bis 5.00 Uhr
Kontaktbeschränkung
1 Haushalt + 1 Person (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt)
Einzelhandel
"Click & Collect", also nur Abholung vorbestellter Ware
Hinweis: Für Behördengänge ist eine Terminvereinbarung nötig.
Kultur
Kulturstätten sind geschlossen
Sport
Kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt)
kein Mannschaftssport
Inzidenzphase über 100
Ausgangssperre:
von 22.00 bis 5.00 Uhr
Kontaktbeschränkung
1 Haushalt + 1 Person (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt)
Einzelhandel
"Click & Meet", also vorherige Terminvereinbarung
Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schelltest - kein Selbsttest)
Kontaktdatenerhebung
1 Kunde je angefangene 40m² Ladenfläche
Hinweis: Für Behördengänge ist eine Terminvereinbarung nötig.
Schule & Kitas:
Für die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen bzw. der Grundschulstufen der Förderzentren, für die Abschlussklasse der weiterführenden und beruflichen Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 11 und die Abschlussklassen der Gymnasien und Fachoberschulen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ansonsten findet Wechselunterricht statt. Für alle übrigen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist ein negativer Selbsttests oder ein negativer Schnelltest.
Notbetreuung möglich.
Hinweis: Das Landratsamt bestimmt durch amtliche Bekanntmachung jeweils am Freitag jeder Woche die für den Landkreis maßgebliche Inzidenzeinstufung; die Regelung gilt dann für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche ab Montag.
Kultur
Kulturstätten sind geschlossen
Sport
Kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt)
kein Mannschaftssport
Inzidenzphase 50 bis 100
Ausgangssperre:
keine
Kontaktbeschränkung
1 Haushalt + 1 Haushalt (insgesamt nicht mehr als 5 Personen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt)
Einzelhandel
"Click & Meet", also vorherige Terminbuchung nötig
keine Test-Vorlage nötig
Kontaktdatenerhebung
1 Kunde je angefangene 40m² Ladenfläche
Hinweis: Für Behördengänge ist weiterhin eine Terminvereinbarung nötig.
Schule & Kitas:
Präsenzunterricht an Schulen, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, ansonsten Wechselunterricht
Hinweis: Das Landratsamt bestimmt durch amtliche Bekanntmachung jeweils am Freitag jeder Woche die für den Landkreis maßgebliche Inzidenzeinstufung; die Regelung gilt dann für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche ab Montag
Kitas können öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb)
Kultur
Museen, Galerien, zoologische und botanische Geräten sowie Gedenkstätten mit Terminvereinbarung
Sport
nur unter freiem Himmel
immer kontaktfrei
max. 5 Personen aus 2 Haushalten
in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren
Hinweis: Die gemeindlichen Sporthallen müssen weiterhin für den Vereinssport geschlossen bleiben. Das Schulsportaußengelände bleibt ebenfalls weiterhin für den Vereinssport gesperrt.
Bildung & Freizeit
Instrumental- und Gesangsunterricht nur als Einzelunterricht in Präsenzform
Praktischer und theoretischer Fahrschulunterricht erlaubt
Inzidenzphase 50 und niedriger
Ausgangssperre:
keine
Kontaktbeschränkung
Inzidenz über 35
1 Haushalt + 1 Haushalt (insgesamt nicht mehr als 5 Personen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt)
Inzidenz unter 35
1 Haushalt + 1 Haushalt + 1 Haushalt (insgesamt nicht mehr als 10 Personen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt)
Einzelhandel
1 Kunde/10m² bei ersten 800m² darüber hinaus 1 Kunde/20m²
Hinweis: Für Behördengänge ist weiterhin eine Terminvereinbarung nötig.
Kultur
Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten ohne Terminvereinbarung
Sport
nur unter freiem Himmel
immer kontaktfrei
in kleinen Gruppen (max. 10 Personen)
in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren
Hinweis: Die gemeindlichen Sporthallen müssen weiterhin für den Vereinssport geschlossen bleiben. Das Schulsportaußengelände bleibt ebenfalls weiterhin für den Vereinssport gesperrt.
Kategorien: Corona-Virus, Rathaus