Meldung vom 13.10.2025 Mit Wirkung vom 01.10.2025 entfällt in Bayern u. a. die gesetzliche Pflicht, bei der Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe herzustellen, weshalb der Gemeinderat der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg zur Aufrechterhaltung dieser ursprünglich staatlichen Pflicht nun eine (kommunale) Stellplatzsatzung erlassen hat. Für Neubauten mit Wohnungen sind ab 11. Oktober grundsätzlich zwei Stellplätze je Wohnung zu errichten.
Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das erste Modernisierungsgesetz wird die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen und Spielplätzen mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 kommunalisiert. Dies bedeutet, dass die entsprechenden staatlichen Pflichten zu diesem Zeitpunkt entfallen.
Für das Gemeindegebiet von Ebersdorf b.Coburg gab es bislang keine spezielle Stellplatzsatzung, die Regelungen der Bayerischen Bauordnung waren ausreichend.
Nun entfällt die staatliche Verpflichtung zur Errichtung notwendiger Stellplätze ersatzlos, so dass künftig eine Stellplatzpflicht nur noch besteht, wenn dies durch die Gemeinde ausdrücklich per Satzung angeordnet wird.
Die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg erachtet es weiterhin als notwendig, dass eine Stellplatzregelung vorliegt und hat deshalb in der Gemeinderatssitzung vom 23.09.2025 die „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen (Stellplatzsatzung)“ erlassen.
Die Zahl der zu errichtenden Stellplätze richtet sich nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV) in der jeweils gültigen Fassung.
Für Rückfragen steht Ihnen die Kolleginnen der nichttechnischen Bauverwaltung gerne zur Verfügung.
Die Bekanntmachung der Satzung erfolgte im Amtsblatt vom 10.10.2025.
Außerdem ist die Satzung auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.ebersdorf.de/rathaus-buergerservice/richtlinien-und-ortsrecht/
einsehbar.