Meldung vom 10.01.2022 Der Zugang zu den Rathäusern in Coburg Stadt und Landkreis ist nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich.
Ab sofort gilt für Besucherinnen und Besucher der Rathäuser in Coburg Stadt und Landkreis, entsprechend der Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, die 3G-Regelung.
Der Zugang zu den Rathäusern und den dazugehörigen Verwaltungsgebäuden ist nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich.
Alle Besucher werden beim Zutritt in die Verwaltungsgebäude auf die 3GRegel (geimpft, genesen oder getestet) kontrolliert. Dafür ist ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein aktueller negativer Coronatest gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein etc.) vorzuzeigen.
Akzeptiert werden lediglich die Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes.
Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. Hier ist lediglich ein Schülerausweis vorzulegen.
Außerdem muss zu allen persönlichen Terminen weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.
Kategorien: Rathaus, Corona-Virus