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Corona-Ampel steht auf ROT

Meldung vom 10.11.2021 Im Sport- und Vereinsbetrieb greift die 2G-Regel. Nur noch Geimpfte und Genesene haben Zugang zu den Hallen und Bürgerhäusern. Minderjährige Schüler/innen sind davon vorerst nicht betroffen.

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Achtung, die 2G-Regelung greift!

In alle gemeindlichen Sport- und Mehrzweckhallen, im Bürgerhaus und in der alten Schule Frohnlach muss ab sofort die 2G-Regelung umgesetzt werden.
Zutritt haben dort nur noch Geimpfte und Genesene.

Ausnahmen:

Kinder bis 12 Jahre sind von der Regelung ausgenommen.
Minderjährige Schüler/innen über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen (d.h. für Berufsschüler/innen nur wenn sie Blockunterricht haben), können befristet bis 31.12.2021 an sportlichen und musikalischen Eigenaktivitäten auch bei der 2G-Regelung teilnehmen.
Das gilt allerdings nur, wenn sie selbst aktiv sind, nicht wenn sie Besucher einer Veranstaltung sind.


Vereine/Veranstalter sind für Umsetzung verantwortlich

Wir appellieren an die Vereine/Veranstalter, auch in ihrem eigenen Sinne, die Umsetzung der Regelung strikt zu befolgen und alle Mitglieder, Gäste, Akteure, etc. zu kontrollieren. Stichpunktkontrollen können auch von übergeordneten Stellen durchgeführt werden.

Das Hygiene- und Schutzkonzept für gemeindliche Gebäude und Anlagen finden Sie hier.


Schulsport, Gemeinderatssitzungen sind von der 2G-Regelung nicht betroffen.

Für Gemeinderatssitzungen gilt die 3G-Regelung. Zugang für Geimpfte, Genesene und Getestete (Schnelltest, Selbsttest vor Ort möglich. Späteste Testung 15 Minuten vor Sitzungsbeginn.)

Im Medienhaus gilt weiterhin 3G. Die aktuellen Regelungen finden Sie hier.

Im Rathaus gilt keine Zugangsbeschränkung, allerdings herrscht weiterhin Terminvereinbarungspflicht. Das Maßnahmenkonzept für das Rathaus finden Sie hier. 



In allen gemeindlichen Einrichtungen gilt FFP2-Maskenpflicht!

Kategorien: Corona-Virus, Rathaus

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