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Verkehrskonzept Friedhofszufahrt und Rathausplatz

Meldung vom 20.05.2021 Ausweisung als verkehrsberuhigte Bereiche. Alle Verkehrsteilnehmer, sowohl Fußgänger, Radfahrer als auch Fahrzeuge, sind dort gleichberechtigt und müssen aufeinander Rücksicht nehmen.

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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.05.2021 über das Verkehrskonzept der neuen Friedhofszufahrt beraten und dieses beschlossen:

Friedhofszufahrt

Die bisherige Friedhofszufahrt bleibt bestehen, ist jedoch künftig nur noch für Fußgänger und Radfahrer nutzbar. Für den Fahrzeugverkehr ist sie ab sofort gesperrt (außer Anwohner).
Die Zufahrt zu den beiden Wohngrundstücken Frohnlacher Straße 21 und 23 sowie jeglicher Fahrzeugverkehr zum Friedhof erfolgen zukünftig über die neue Friedhofszufahrt.

Im Zuge der Baumaßnahme werden zusätzlich 21 neue öffentliche Parkplätze entstehen, die der Allgemeinheit zugute kommen und die Parkplatzknappheit im Dorfzentrum entschärfen. In der Nähe der Trauerhalle werden zwei Behindertenparkplätze ausgewiesen. Auch die bisher vorhandenen Parkplätze am Friedhof werden markiert und das Parken somit geordnet. Die Parkplätze (mit Ausnahme der Behindertenparkplätze) erhalten eine Breite von 3,00 m. Am Ende der Parktrasse entsteht zusätzlich ein Wendehammer zum bequemen und gefahrfreien Ausfahren aus den Parkplätzen und Wenden der Fahrzeuge.

Die neue Friedhofszufahrt wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgestaltet. Alle Verkehrsteilnehmer, sowohl Fußgänger, Radfahrer als auch Fahrzeuge sind gleichberechtigt und nehmen aufeinander Rücksicht. Sie dürfen sich jedoch nicht gegenseitig behindern. Für den Fahrzeugverkehr bedeutet dies die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h). Das Parken ist im verkehrsberuhigten Bereich nur auf den dafür vorgesehenen (markierten) Flächen erlaubt, was für Ordnung im Verkehrsraum sorgt.

Im verkehrsberuhigten Bereich gilt als wichtigste Regel, dass die räumliche Trennung der verschiedenen Verkehrsarten aufgehoben ist, insbesondere also Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen können und Kinderspiel überall erlaubt ist.


Beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereiches ist generell den anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren. Einer besonderen Beschilderung dafür bedarf es nicht.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Verkehrsregelung.

Mit dem Bau der neuen Friedhofszufahrt und der Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen konnte im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger eine vorhandene Engstelle beseitigt und durch eine übersichtlichere Straßenführung mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erreicht werden. Gleichzeitig wurde ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Parkplatznot im Gemeindezentrum getan.

Neubeschilderung des Rathausplatzes

Durch die Verlängerung des Bereichs mit Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Frohnlacher Straße bis einschließlich der Einmündung zu den Verbrauchermärkten REWE / Rossmann / NKD ist eine Anpassung der Geschwindigkeit in der Straße „Rathausplatz“ notwendig. Durch die bauliche Ausführung der Verkehrsflächen sowie die Verkehrsbedeutung der Straße bietet sich auch hier die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich an. Es gelten also die gleichen Verkehrsregeln wie in der neuen Friedhofszufahrt.

Die Lage der Grund- und Mittelschule und der Wohnanlage für betreutes Wohnen an der öffentlichen Verkehrsfläche rechtfertigen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für den fließenden Verkehr.

Durch die Ausweisung der Verkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bereich und somit gleichberechtigter Nutzung der gesamten Verkehrsfläche durch Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge verliert der rechtsseitig angelegten Gehwegabschnitt seine Funktion und wird durch Aufbringung der entsprechenden Markierung zu Parkplätzen umgestaltet. So können wiederum vier bis fünf zusätzliche Parkplätze gewonnen werden.

Die Parkbuchten auf dem Rathausplatz längs zur Fahrbahn sind künftig Kurzzeitparkplätze. Es besteht die Pflicht zur Nutzung der Parkscheibe, die Höchstparkdauer beträgt 1 Stunde. Die Kurzzeitparkplätze dienen überwiegend der Kundschaft der angesiedelten Geschäfte oder für anderweitige Besorgungen im Ortszentrum.

Die Umsetzung der Maßnahmen ist in den Monaten Juli/August 2021 vorgesehen und tritt mit der Montage der Verkehrszeichen in Kraft.

Wir bitten zu beachten, dass die Kommunale Verkehrsüberwachung auch in diesem Bereich tätig sein wird.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Bauverwaltung gern zur Verfügung.

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Christiane Kirchner
Nichttechnische Bauverwaltung
09562 385-252 09562 385-1250 U12 kirchnerc@ebersdorf.de

Kategorien: Rathaus

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