Öffnungszeiten
Corona-Schutzmaßnahmen
Die Bürgerinnen und Bürger werden ausdrücklich darum gebeten, bei Anlieferung auf die Vorschriften gemäß der vom Freistaat Bayern erlassenen Allgemeinverfügung zu achten. Das bedeutet, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten und Gruppenansammlungen auf den Grüngutplätzen zu vermeiden.
Die Grüngutsammelplätze werden in den kommenden Wochen besonders beobachtet, gegebenenfalls muss die Entscheidung wieder überdacht werden.